Schusswaffen
Jagd- und Sportwaffen, Kurzwaffen, Langwaffen sowie ausgewählte Sammlerstücke.
Direktankauf im Hamburger Chilehaus
Ob wegen einer Hobbyaufgabe, eines Erbfalls oder aus einem anderen Anlass: Sie möchten einzelne Stücke, eine Sammlung oder Teile einer Ausrüstung abgeben? Wir prüfen Ihr Angebot persönlich, transparent und ohne Kommissionsvermittlung.
Was Sie uns anbieten können
Die erste Anfrage dient nur der Einordnung. Ob wir einen Artikel ankaufen können, klären wir nach Sichtung, rechtlicher Einordnung und Prüfung des tatsächlichen Zustands.
Jagd- und Sportwaffen, Kurzwaffen, Langwaffen sowie ausgewählte Sammlerstücke.
Schreckschusswaffen und andere freie Waffen, jeweils nach Prüfung von Kennzeichnung und Zustand.
Zielfernrohre, Ferngläser und ausgewählte Beobachtungsoptik.
Jagd-, Outdoor- und Sammlermesser, sofern Ankauf und Übergabe rechtlich möglich sind.
Hochwertiges Waffen-, Jagd- und Schießsportzubehör mit nachvollziehbarer Herkunft.
So läuft der Ankauf ab
Wir verkaufen Ihre Stücke nicht auf Kommission. Kommt eine Einigung zustande, kaufen wir die geprüften Artikel direkt an.
Beschreiben Sie Artikel, Hersteller, Modell und Zustand, nennen Sie Ihre Preisvorstellung und ergänzen Sie nach Möglichkeit aussagekräftige Produktbilder.
Bei Schusswaffen, Nachlässen oder mehreren Stücken vereinbaren wir einen passenden Termin im Ladengeschäft.
Wir prüfen Identität des Artikels, Zustand, Funktion soweit möglich, Unterlagen und aktuelle Marktgängigkeit.
Sie entscheiden in Ruhe. Bei Einigung dokumentieren wir die Übernahme und vereinbaren die Auszahlung.
Unterlagen & Herkunft
Bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Je nach Einzelfall können außerdem WBK, NWR-IDs, ein Stammdatenblatt sowie Erb- oder Eigentumsnachweise benötigt werden. Wir sagen Ihnen vorab, was für Ihren Termin sinnvoll ist.
Bitte laden Sie im Erstkontakt keine Ausweis-, WBK-, NWR- oder Erbscheinfotos hoch.Sicherer Transport
Ein Transport muss rechtmäßig berechtigt und zweckgebunden sein. Die Waffe ist ungeladen beziehungsweise nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Bei Erbfällen oder unklarer Berechtigung informieren Sie bitte vor jedem Transport zuerst die zuständige Waffenbehörde.
Transport und Behältnis vorab besprechen →Nach erfolgreicher Einigung
Die Auszahlung kann nach Vereinbarung bar oder per Überweisung erfolgen. Zur Übergabe erhalten Sie eine Quittung beziehungsweise Übernahmebestätigung. Wir melden als Händler unseren Erwerb; eine privat abgebende Person muss die Überlassung grundsätzlich zusätzlich innerhalb von zwei Wochen bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Unverbindliche Erstanfrage
Beschreiben Sie das Stück möglichst genau und nennen Sie uns bitte Ihre Preisvorstellung. Fotos helfen bei der Vorbereitung. Eine seriöse Preiseinschätzung ist jedoch erst nach der persönlichen Besichtigung möglich; telefonisch können wir deshalb keine Preisauskunft geben.
Ausweis, Waffenbesitzkarte, NWR-Daten, Erbschein, Produktdokumente und ähnliche Nachweise gehören nicht in dieses Formular. Wir teilen Ihnen bei Bedarf mit, was Sie später persönlich mitbringen sollen.
Gut zu wissen
Kurze Antworten auf Fragen, die uns im Geschäft und am Telefon häufig erreichen.
Wir prüfen Schusswaffen, Schreckschusswaffen und andere freie Waffen, Optik, Messer sowie ausgewähltes Zubehör. Ob ein konkreter Artikel für den Ankauf infrage kommt, entscheiden wir nach Sichtung und Prüfung.
Kündigen Sie Ihren Ankauf bitte zuerst telefonisch oder über das Formular an. Anschließend stimmen wir mit Ihnen ab, welche Artikel und Unterlagen Sie zu einem Termin mitbringen. Wir prüfen das Angebot vor Ort und nennen Ihnen danach einen Ankaufspreis. Wenn beide Seiten zustimmen, kaufen wir direkt an und dokumentieren die Übergabe.
Nein. Wenn Artikel und Angebot für beide Seiten passen, handelt es sich um einen direkten Ankauf durch Tramm & Hinners und nicht um eine Kommissionsvermittlung.
Die erste Ankaufprüfung und unser darauf beruhendes Ankaufsangebot sind kostenlos. Eine davon unabhängige Schätzung oder ein schriftliches Wertgutachten ist eine eigene Leistung und nur nach vorheriger Vereinbarung gegen Entgelt möglich.
Nein. Bilder und Angaben helfen bei einer ersten Einordnung. Ein verbindliches Angebot ist erst nach persönlicher Prüfung des tatsächlichen Artikels und seines Zustands möglich.
Nein. Ohne Besichtigung des tatsächlichen Artikels und seines Zustands ist keine seriöse Preiseinschätzung möglich. Telefonisch stimmen wir gern den Ablauf und einen passenden Termin mit Ihnen ab; ein Ankaufsangebot erhalten Sie erst nach der persönlichen Prüfung.
Ja. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anfrage Ihre Preisvorstellung für den einzelnen Artikel oder das gesamte Angebot. Sie hilft uns bei der Vorbereitung, ist aber weder für Sie noch für uns verbindlich.
Ankäufe am besten immer vorher telefonisch oder über das Formular ankündigen. So können wir Ihnen vorab sagen, was Sie mitbringen sollten und wann ausreichend Zeit für die Prüfung ist.
Bringen Sie zur persönlichen Prüfung einen gültigen Personalausweis mit. Je nach Artikel und Sachverhalt können außerdem Waffenbesitzkarte, NWR-IDs, Erb- oder Eigentumsnachweise erforderlich sein. Wir stimmen die konkrete Auswahl vorab mit Ihnen ab. Laden Sie solche sensiblen Unterlagen niemals über das Erstkontaktformular hoch.
NWR-IDs identifizieren Datensätze im Nationalen Waffenregister: Die P-ID steht für eine Person, die E-ID für eine Erlaubnis, die W-ID für eine Waffe und gegebenenfalls die T-ID für ein wesentliches Waffenteil. Diese IDs erleichtern die eindeutige Zuordnung, ersetzen aber weder Dokumente noch die Prüfung der Berechtigung.
Ein Stammdatenblatt beziehungsweise ein Ausdruck mit den ergänzenden NWR-Angaben kann sehr hilfreich sein und kann bei der zuständigen Waffenbehörde angefragt werden. Die Verwaltungspraxis ist bundesweit nicht vollständig einheitlich; deshalb behaupten wir es nicht pauschal als einzig zwingendes Dokument und klären den konkreten Fall vorab.
Bitte transportieren Sie geerbte Waffen nicht unangekündigt. Informieren Sie zuerst unverzüglich die zuständige Waffenbehörde und stimmen Sie den konkreten Ablauf anschließend mit der Behörde und mit uns ab. Das Waffenrecht sieht für den Erwerb infolge eines Erbfalls besondere Anzeige- und Erlaubnisregeln vor; welche Schritte gelten, hängt vom Einzelfall ab.
Ein Transport kommt nur in Betracht, wenn Sie dazu rechtmäßig berechtigt sind und er einem zulässigen Zweck dient. Die Waffe muss ungeladen beziehungsweise nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Stimmen Sie den Besuch und den konkreten Transport bitte vorher mit uns ab.
Je nach Gegenstand kann beispielsweise ein geeigneter Koffer oder eine geeignete Tasche mit Zahlen- oder Vorhängeschloss beziehungsweise einer anderen verlässlichen Sicherung infrage kommen. Das ist keine pauschale Freigabe für jeden Einzelfall. Wenn Sie kein geeignetes Behältnis haben, fragen Sie bitte vorab bei uns nach.
Nein. Unsere Prüfung und ein darauf folgendes Angebot verpflichten Sie nicht zum Verkauf. Ein Ankauf kommt nur zustande, wenn beide Seiten dem Angebot und der Übergabe zustimmen.
Nach Vereinbarung kann die Auszahlung bar oder per Überweisung erfolgen. Sie erhalten eine Quittung beziehungsweise eine Übernahmebestätigung mit den zum Vorgang gehörenden Angaben.
Wir melden als Waffenhändler unseren Erwerb im dafür vorgesehenen Verfahren. Die privat abgebende Person muss die Überlassung grundsätzlich zusätzlich innerhalb von zwei Wochen bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Wir behaupten deshalb nicht, sämtliche persönlichen Meldepflichten für Sie zu erledigen.
Ja, Sie können uns auch ältere, unvollständige oder reparaturbedürftige Stücke beschreiben. Ob ein Ankauf möglich ist, hängt von Zustand, Sicherheit, Marktgängigkeit und rechtlicher Einordnung ab.
Ja. Schreiben Sie uns zunächst, um welche Art und ungefähre Anzahl von Gegenständen es geht. Wir stimmen dann das weitere Vorgehen und einen geeigneten Termin mit Ihnen ab.
Nein. Die Hinweise geben nur einen allgemeinen Überblick. Bei einem Erbfall, unklarer Berechtigung oder offenen Fragen informieren Sie bitte vor jedem Transport zuerst die zuständige Waffenbehörde und stimmen den Einzelfall mit ihr und mit uns ab.
Lieber direkt abstimmen?
Den Ablauf, benötigte Unterlagen und einen passenden Termin klären wir gern telefonisch. Eine Preisauskunft ist am Telefon nicht möglich, weil wir ohne persönliche Besichtigung keine seriöse Einschätzung abgeben können. Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine waffenrechtliche Einzelfallprüfung.